
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Kai Rannenberg [mailto:kai.rannenberg@m-lehrstuhl.de] Gesendet: Montag, 25. Oktober 2004 14:42 ... Der FB bzw. seine Leitung sollten evtl. freie Ressourcen für kurzfristige Reaktionen z.B. besser in die abgestimmte Durchsetzung einer Policy zu Tagungen (welche Tagungen unterstützen wir und welche nehmen zu wenig Rücksicht auf Tagungen des FB Sicherheit, als das wir sie unterstützen können) investieren.
Hallo, ein paar Gedanken als Input zu diesem Punkt: Sollten wir wirklich nachhaltig einen Tagungskorridor exklusiv für uns freischaufeln wollen, dann haben wir m.E. nur die Möglichkeit, in den Tagungsgenehmigungsprozess der GI einzugreifen. Eine ordnungsgemäß genehmigte GI-Tagung können wir schlecht absagen oder boykottieren. Das will ich mit unseren Tagungen ja auch nicht erleben, dass ein anderer FB kommen und die mal eben absagen könnte, obwohl ordnungsgemäss alle GI-Genehmigungen dafür vorliegen. Genehmigungen zu GI-Tagungen werden (so mein letzter Stand) erteilt durch: (1) Kombination FG-Sprecher + FB-Sprecher + Geschäftsstelle betreffs FB/FG-Tagungen unserer FG/FBs (2) oder selbes mit Tagungen anderer Nicht-Sicherheits-FB/FGs betreffs Tagungen von Nicht-Sicherheit-FG/FBs (3) oder Kombination Regionalgruppen-Sprecher + Geschäftsstelle ... (auch das geht m.W.) (4) oder Präsidium betreffs GI-Jahrestagung, Präsidiumsworkshops, usw. (5) oder Vorstand betreffs ad hoc-Genehmigungen. (6) oder gar nicht, weils keine GI-Tagungen sind und die GI froh ist, wenn sie ihr Logo mit drauf bekommen hat. Zu den einzelnen Punkten: (1) Das sollten wir eigentlich mittlerweile im Griff haben, zumal es ja hier entsprechende FB-LG-Beschlüsse gibt. Oder welche konkrete Veranstaltung meinst Du? (2)+(3) (GI-, aber nicht Nicht-FB-Sicherheit-Tagungen) Die auf gleicher Augenhöhe mit uns agierenden FB- und FG-Sprecher anderer Gliederungen werden sich von uns FB Sicherheit (zu Recht) nichts vorschreiben lassen, da sie ja erwartungsgemäss die Interessen ihrer Fachgruppen vertreten, also genau der, die im angenommenen Fall (2)+(3) mit uns terminlich kollidieren. Bleibt also zu prüfen, inwieweit die Geschäftsstelle für uns gewonnen werden könnte. Dass die Geschäftsstelle bei Tagungskonflikten dann primär in unserem Sinne agiert, würde aber eine Anweisung "von oben" voraussetzen, an den sich die Geschäftsstelle halten muss bei der Prüfung und Genehmigung jedweder Tagung. Der FB ist nicht Vorgesetzter der Geschäftsstelle; es muss hierzu also ein Vorstands- und/oder Präsidiumsbeschluss her. Ich sehe in dem Fall folgendes Problem: 1. Wir können per Beschluss unseren FB-Sprecher auffordern, im Präsidium einen entsprechenden Beschlussantrag zu stellen. 2. Jeder andere FB wird dort für seine FB/FG-Tagungen ein ähnliches Vetorecht einfordern (gleiches Recht für alle). 3. Wenn wir ein in der GI thematisch querschnittlich aufgestellter FB sind, dann wird jede einzelne FG-Tagung immer irgendeinen Querbezug zu einem anderen FB/FG haben, d.h. auch zu UNSEREN FG/FB-Tagungen wird es dann immer Dritte geben, die mit der Organisation eigentlich nichts zu tun, aber ein Vetorecht haben, weil wir ja deren Themen berühren. Das würde in dem Fall ausgerechnet unseren eigenen aktiven FGs blockieren und frustrieren, wogegen FGs, die weniger aktiv sind, plötzlich wie die Helden dastehen, weil sie nie irgendwo anecken. 4. Umgekehrt wird nach einem solchen Beschluss jeder andere FB- Sprecher in der GI befürchten müssen, dass bei dessen FB- Tagungen künftig immer der FB Sicherheit mit der Keule vor der Tür steht, bloss weil Sicherheitsfragen auch in Ver- anstaltungen anderer FBs auftauchen. Ich sehe also einen Präsidiumsbeschluss oder Vorstandsbeschluss in der genannten Richtung nicht. Ohne den sehe ich aber auch eigentlich keine Chance, "von oben" herab die Geschäftsstelle zur Durchsetzung unserer Position zu bewegen. Sie wird es nicht tun, denn sie muss allen anderen FBs/FGs/RGs gleichberechtigt auch Veranstaltungen genehmigen, selbst wenn sie inhaltlich kollidieren mit uns. Sollte es eine solche Anweisung an die Geschäftsstelle allerdings geben --> wer soll dann bei jedem Tagungsantrag inhaltlich entscheiden, ob Themen des FB Sicherheit tangiert sind? Soll irgendjemand von uns im Auftrag des FB-LG bei JEDER anderen Tagungsanmeldung prüfen, ob wir tangiert sind? Wollen wir JEDE eigene Tagungsanmeldung allen anderen FBs zur Prüfung auf Redundanzfreiheit vorlegen? zu (4) und (5) (Tagungen mit Sonder-Präsidium/Vorstandsgenehmigung) Hier können wir nur appellieren, aber in keiner Weise etwas aus unserer Position heraus formal beeinflussen, denn Präsidium und Vorstand dürfen sich (zu Recht) über Wünsche der GI-Untergliederungen hinwegsetzen im Interesse der Gesamt-GI. Tagungen wie die Dach, EGP, ... (P.Horster), Decus, usw. laufen m.W. (nach Angabe der Tagungsverantwortlichen) mit direkter Vorstands- wenn nicht sogar Präsidentengenehmigung. zu (6) (Nicht-GI-Tagungen) Ist fast aussichtslos, da hilft nur rumschreien, telefonieren und gelegentlich erfolgreich sein. Eine Tagung, die nicht von der GI veranstaltet und verantwortet wird, kann die GI i.d.R. gar nicht beeinflussen. Die GI ist auch nicht immer im Anfangsstadium der Tagung dabei, d.h. der Tagungszeitpunkt ist - sobald wir Kenntnis davon erhalten - meist schon unverrückbar fixiert. Manchmal braucht die betreffende Konkurrenztagung das GI-Logo auch gar nicht und lässt es nach erfolgreichem Rummeckern einfach weg ohne jeglischen Schaden für sich selbst. Gelegentlich ist die GI froh, dass sie berücksichtigt wird und von der anderen Tagung freundlicherweise mitgezogen wird. -- Soweit ein paar Gedanken von mir dazu. Schöne Grüsse, Jens Nedon. PS: hat sich schon jemand entschlossen, am Vorabendtreffen der LG-Sitzung in Berlin teilzunehmen? Bislang sind wir zu zweit. - ------------------------------------------------- Jens Nedon ConSecur GmbH Schulze-Delitzsch-Str. 2 ------ 49716 Meppen Tel.: 0 59 31/92 24-39 ------ Fax: 0 59 31/92 24-44 eMail: nedon@consecur.de ------ Web: www.consecur.de - -------------------------------------------------